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03.06.2025 Oberösterreich

Re­gie­rungs­pro­gramm: Aus­wir­kun­gen auf Pensionist:innen

Auswirkungen des Regierungsprogramms (ÖVP / SPÖ / NEOS) auf Pensionist:innen

Das vorliegende Regierungsprogramm ist noch nicht gesetzlich beschlossen. Viele Maßnahmen stehen unter Vorbehalt oder sind abhängig vom Budget. Auch der genaue Startzeitpunkt einzelner Vorhaben ist noch offen, Änderungen im parlamentarischen Prozess sind möglich. Eine endgültige Beurteilung ist daher erst nach Gesetzesbeschluss möglich.

Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge

Geplant ist eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen von derzeit 5,1 % auf 6 %. Diese Maßnahme soll voraussichtlich mit 1. Juni 2025 in Kraft treten, wobei der Termin noch nicht fixiert ist. Die Belastung durch die Beitragserhöhung hängt von der Höhe der Pension ab. Bei einer monatlichen Pension von 1.500 € erhöht sich der Abzug um 13,50 €, bei einer Pension von 3.500 € um 31,50 €. Aufgrund der Steuerprogression ergibt sich netto jedoch ein geringerer Unterschied – in den genannten Beispielen ein Minus von 13,50 € bzw. 18,90 €. Niedrigere Pensionen sind damit stärker betroffen, da es keinen steuerlichen Ausgleich gibt. Zusätzlich wird für die Pensionist/innen die E-Card Gebühr eingeführt (Pensionist/innen waren bisher davon befreit). Diese Gebühr wird ab 1.11.2025 auf € 25 erhöht (und in den weiteren Jahren valorisiert), für Pensionist/innen kommt die E-Card Gebühr erst mit 1.11.2026.

Entlastungen

Als Ausgleichsmaßnahme ist vorgesehen, die Rezeptgebühr im Jahr 2025 bei 7,55 € einzufrieren. Zudem soll die individuelle Obergrenze für Arzneimittelausgaben auf 1,5 % des Nettoeinkommens gesenkt werden. Beide Maßnahmen gelten für alle Versicherten, nicht ausschließlich für Pensionist:innen.

Zuverdienst in der Pension

Für Personen im Regelpensionsalter (Frauen ab 61, Männer ab 65), die zusätzlich arbeiten, soll ein pauschaler Steuersatz von 25 % auf das Zuverdienst-Einkommen gelten, ohne Sozialversicherungsabzüge. Diese sogenannte „Flat Tax“ begünstigt tendenziell höher verdienende Pensionist:innen. Da keine Beiträge zur Pensionsversicherung entrichtet werden, erhöht sich die laufende Pension durch den Zuverdienst nicht mehr. Gleichzeitig würden Arbeitgeber weiterhin Beiträge leisten, was zu einem Überschuss bei der PVA führen könnte – ein Umstand, der dem Versicherungsgedanken widerspricht.

Änderungen bei der Korridorpension

Die Korridorpension wird verschärft: Das frühestmögliche Pensionsantrittsalter steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre. Gleichzeitig wird die erforderliche Mindestversicherungsdauer von 40 auf 42 Jahre angehoben. Diese Regelung betrifft insbesondere Frauen, da sie ab 2027 das Pensionsantrittsalter von 62 Jahren erreichen und dann erst ab 63 Jahren in die Korridorpension wechseln könnten.

Weitere geplante Maßnahmen

Weitere Maßnahmen des Regierungsprogramms betreffen die Einnahmenseite des Staates. Banken sollen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 500 Mio. € und im Jahr 2027 noch 200 Mio. € abführen. Auch Energieunternehmen sollen ab 2025 jährlich 200 Mio. € beitragen. Es ist anzunehmen, dass diese Kosten an Konsument:innen weitergegeben werden. Der Klimabonus wird gestrichen, stattdessen ist eine Reform der Pendlerpauschale geplant, die vor allem Berufstätige mit Auto begünstigt. Für Unternehmen werden die Luxustangente von 48.000 auf 55.000 € und der Gewinnfreibetrag von 33.000 auf 50.000 € angehoben. Die NOVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge soll ab 2026 wieder gelten. Im Gegenzug wird für E-Autos eine motorbezogene Versicherungssteuer eingeführt.

Weitere Änderungen betreffen Stiftungen (Einzahlungsbesteuerung mit 3,5 %, Leistungsbesteuerung mit 27,5 %) sowie den Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen – künftig gilt hier wieder der volle Steuersatz von 20 %. Für Frauenhygieneartikel entfällt die Umsatzsteuer. Der Spitzensteuersatz von 55 % wird bis 2029 verlängert. Geringfügig Beschäftigte sollen künftig in der Krankenversicherung pflichtversichert sein. Die Tabaksteuer wird erhöht und die Bundesgebühren jährlich angepasst. Altersbedingte Führerscheinuntersuchungen sollen abgeschafft werden.

Unter Vorbehalt stehende Maßnahmen

Einige Vorhaben stehen unter Budgetvorbehalt oder sind noch unkonkret – darunter die Einführung einer Teilpension, ein Älterenbeschäftigungspaket, Maßnahmen zur Frauengesundheit sowie zur psychosozialen Betreuung von Kindern und Jugendlichen, und steuerliche Begünstigungen für Überstunden und Zulagen.

Fazit

Zusammenfassend enthält das Regierungsprogramm sowohl Entlastungen als auch Belastungen für Pensionist:innen. Besonders stark wirkt sich die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge auf

Bezieher:innen niedriger Pensionen aus. Gleichzeitig profitieren Besserverdienende stärker von geplanten Steuerregelungen. Die Maßnahmen erscheinen teilweise widersprüchlich – etwa wenn gleichzeitig die Rezeptgebühr gedeckelt und die SV-Beiträge erhöht werden – und lassen in ihrer Gesamtheit noch viele Fragen offen.

 

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